Frage zu eRechnungen. Ab 01.01.25 scheinen Unternehmer mit e-Rechnungen zwingend konfrontiert zu werden. Mich hat das Thema gerade völlig kalt erwischt. 🙁
Wenn ich das recht verstehe, dann brauche ich als Freiberufler die Möglichkeit e-Rechnungen a) zu empfangen, zu lesen, zu prüfen und zu archivieren und b) zu erstellen.
Habt ihr hier Tipps, welche Software für Linux und welches Struktur-Format (ZugFerd & Co) man am Sinnvollsten nimmt?
@@linux on Linux.Community @Linux #linux #erechnung #erechnungspflicht #finanzen #rechnung #unternehmen #gründen #FragDasFediverse #Buchhaltung #selbständigkeit #selbständig #Freiberufler
Peter Schmidt 🦈
Als Antwort auf Jeff Toon • • •hier:
lazysocial.de/@33dBm/113549919…
Peter Schmidt 🦈
2024-11-26 15:17:48
Jeff Toon mag das.
AndiS 🌞🍷🇪🇺
Als Antwort auf Peter Schmidt 🦈 • •Hier ein Einstieg - nachdem sich beim letzten Post der Link verflüchtigt hat...
youtu.be/n-sMyKNsAWA
@Peter Schmidt 🦈 @Jeff Toon
mögen das
Peter Schmidt 🦈 und Jeff Toon mögen das.
Jeff Toon
Als Antwort auf AndiS 🌞🍷🇪🇺 • • •Jeff Toon
Als Antwort auf Peter Schmidt 🦈 • • •AndiS 🌞🍷🇪🇺
Als Antwort auf Jeff Toon • •Thomas
Als Antwort auf Jeff Toon • •youtube.com/watch?v=i2i69w7QC4…
#themorpheustutorials
- YouTube
www.youtube.comJeff Toon mag das.
Jeff Toon
Als Antwort auf Thomas • • •Thomas
Als Antwort auf Jeff Toon • •DreamGryphon
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Hier steht, daß es für Kleinunternehmer erst ab 2028 verflichtend gilt. Hast also evtl. noch etwas Zeit:
ihk.de/koeln/hauptnavigation/r…
"Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder ggf. im Nebenerwerb betrieben wird. Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) E-Rechnungen (B2B) ausstellen."
Magiilaro
Als Antwort auf DreamGryphon • • •@DreamGryphon
Die Ausnahme gilt nur für das Erstellen von E-Rechnungen, Empfangen muss man auch als KMU E-Rechnungen schon ab dem 01.01.2025 können.
ihk.de/koeln/hauptnavigation/r…
Jeff Toon
Als Antwort auf Magiilaro • • •"Daher müssen alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen."
Gerade die "revisionssichere Archivierung" macht mir noch Fragezeichen. Reicht es, wenn ich meine Mails mit den eRechnungen aufhebe, oder wenn ich all die eRechnungen als Datei auf der Disk speichere? 🤔
Magiilaro
Als Antwort auf Jeff Toon • • •@DreamGryphon
Ja, genau das revisionssicher wüßte ich nicht wie ich das Bewerkstelligen sollte.
Eigentlich ginge das ja nur wenn man die Rechnungen auf einen Write once - read many Speicher mit einem append-only Zugriffslog ablegt, denn wie soll man sonst gewährleisten und beweisen das die Rechnungen unveränderbar, was ja revisionssicher auch bedeutet.
[1/2]
Magiilaro
Als Antwort auf Magiilaro • • •@DreamGryphon
In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit:
- Richtigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit des Gesamtverfahrens
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherung vor Verlust
- Nutzung nur durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
de.wikipedia.org/wiki/Revision…
Deswegen nehme ich dann doch lieber einen Dienstleister
Revisionssicherheit – Wikipedia
Autoren der Wikimedia-Projekte (Wikimedia Foundation, Inc.)Jeff Toon
Als Antwort auf Magiilaro • • •Magiilaro
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Leider fragt keiner danach ob es Sinnvoll ist, wichtig ist nur was im Gesetz steht.
Das Gesetz macht, wenigstens was den Empfang und die Anforderungen an die Archivierung angeht, keinen Unterschied zwischen einem kleinen Einzelgewerbler und einem Multimilliarden-Euro-Unternehmen.
Jeff Toon
Als Antwort auf Magiilaro • • •Joachim Tuchel
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Zum 1.1.2025 ist es erst mal Pflicht, welche anzunehmen und zu archivieren. Wichtig: bei ZUGFeRD ist immer der XML-Teil ausschlaggebend, egal, was man im PDF sehen kann.
Um die Rechnung vernbuchen und bezahlen zu können, reicht erst mal die Möglichkeit, sie zu visualisieren. Dazu kann man z.B. den Quba Viewer (Java) nutzen.
Schreiben können muss man sie noch nicht.
Viele Anbieter (wir z.B.) arbeiten gerade an einer Unterstützung und Integration für beide Richtungen.
Jeff Toon
Als Antwort auf Joachim Tuchel • • •Joachim Tuchel
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Ich denke, das geht jetzt dann ziemlich schnell: große Unternehmen werden ihren kleinen Zulieferern vroschreiben, nur noch E-rechnungen zu liefern. Also Zeit zum Ausruhen bleibt für #Freelancer und #KMU sicher nicht...
Wenn Dein Recruiter oder Kunde eine #ERechnung verlangt, bist Du sehr schnell dabei. Den interessiert vermutlich wenig, ob Du das gesetzlich schon musst, oder ob Du irgendwas von "kannichabernicht" vorjammerst.
Deshalb: am besten fix nach geeigneter Software umschauen!
Jeff Toon
Als Antwort auf Joachim Tuchel • • •Joachim Tuchel
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Jeff Toon
Als Antwort auf Joachim Tuchel • • •Dennis Butz
Als Antwort auf Jeff Toon • • •Quba-Viewer – Quba E-Invoice Viewer
quba-viewer.orgJeff Toon
Als Antwort auf Dennis Butz • • •Robert
Als Antwort auf Jeff Toon • • •FAQ: Wie unterscheiden sich die E-Rechnung und PDF technisch?
c't MagazinJeff Toon
Als Antwort auf Robert • • •